Die rede war jetzt nur von dem
Einbau der Exportfeder , dies
ist so lange legal wenn man
die entsprechende Karte
besitzt . Da ja das HW77
normal ohne schalli zu kaufen
gibt ist dies kein Problem .
Schalldämpfer für Waffen
über 7,5J und Scharfe ist
allgemein verboten oder
schwierig legal zu führen .
Das offizielle Aufrüsten auf
die starke Version mittels
Exportfeder durch einen
Büchsenmacher gegen Vorlage
einer Erwerbsberechtigung
(Waffenbesitzkarte oder
gültiger Jagdschein) ist
deshalb ein Problem, weil der
Schalldämpfer dann ebenfalls
erwerbsscheinpflichtig wird.
Schalldämpfer an
erwerbsscheinpflichtigen
Waffen kommen aber in
Deutschland für
Sportschützen nicht in Frage.
Selbst als Jäger wir es mit
dem Bedürfnisnachweis
schwierig. Beste Grüße J.S.