23.09.20007. Entschädigung für gestohlene Jugend. Demütigung, Misshandlung, Missbrauch und Zwangsarbeit in kirchlichen Kinder- und Jugendheimen der 1950er BRD-Jahre.
Eine Entschädigung ist kaum
Möglich.Ich fordere für
solche Leute eine
Extrarente.Die Jugend und die
Kindheit können wir Ihnen
nicht wiedergeben.Aber die
Gesellschaft und auch die
Kirche hat die Verantwortung
dafür zu übernehmen und
Wiedergutmachung zu leisten.
mfg
Luzi