Wenn der Prozeß in
Braunschweig gemacht würde,
wäre es kein Problem,wir
haben nämlich eine eigene
Rechtssprechung die nicht an
die Deutsche Rechtsprechung
gebunden ist.Zumindest so die
Aussage der Staatsanwaltschaft
und Generalstaatsanwaltschaft
Braunschweig,die mir
vorliegt.
mfg
Luzi