Das Sonderrecht nach StVO hast
du sogar ohne Blaulicht.
Sobald du deine Einsatzfahrt
nach der Alamierung beginnst
hast du Sonderrecht nach StVO.
Jedoch werden diese meist
nicht genutzt um eine Gefahr
anderer oder der eigenen
vorzubeugen!
@scheini1992:
Stimmt nicht, nur für
Wegerechte musst du du
Martinshorn / Sondersignal
aktivieren.
Sonderrechte nach StVO hast du
auch mit Blauemblinklicht.