Für die Feuerwehr-Fans unter Euch: Bei einer Stadtführung durch Rottweil rückte die Feuerwehr aus und fuhr durch das Stadttor. Anmerkung flusspferd4you: Rottweil ist die älteste Stadt in Baden-Württemberg.
Sonderrechte nach § 35
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Hierbei handelt es sich einmal
um die Befreiung der Feuerwehr
von den Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung
(Sonderrecht nach § 35 StVO)
zum anderen um das Verhalten
der übrigen
Verkehrsteilnehmer, wenn von
Fahrzeugen der Feuerwehr
blaues Blinklicht zusammen mit
dem Einsatzhorn verwendet wird
@ FFgHC:
Die FFW hat im Einsatz nur mit
Blaulicht Sonderrechte und mit
Signalhorn sogar Wegrecht.
Heißt die mit Blaulicht darf
sie auch zu schnell fahren und
geblitzt werden ohne Strafe
und mit Signalhorn MUSS man
ihr sogar Platz machen.
So was leichtsinniges, auch
die Feuerwehr muss sich an die
StVo halten "auch im Einsatz".
Keine Feuerwehr rast so durch
die Straßen, sowas ist
verantwortungslos.